ArbeitnehmerInnenrechte schützen! Verfassungswidrige Verwaltungsvorlage absetzen!

Die Jusos Dresden fordern die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden auf, die Vorlage V0231/09 “Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen” zur Überarbeitung von der Tagesordnung der morgigen Stadtratssitzung zu nehmen.

Dazu erklärt Benjamin Kümmig, Vorsitzender der Jusos Dresden: “Die
Beschlussvorlage der Stadtverwaltung sieht auch für das Jahr 2010 wieder
drei verkaufsoffene Adventssonntage vor. Das ist eine unzumutbare Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel. Der Mehrwert dieser verkaufsoffenen Sonntage tendiert gegen Null, da lediglich eine Verlagerung der Einkaufszeiten stattfindet.”

Schon ohne die verkaufsoffenen Sonntage haben die Menschen 90 Stunden wöchentlich Zeit zum Einkaufen. Darüber hinaus sind die übergroße Mehrheit der Angestellten im Einzelhandel Frauen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen. Wenn die Stadt konsequent und arbeitnehmerfreundlich wäre, müsste sie dann auch an verkaufsoffenen Sonntagen die KiTas öffnen. Auch eine Zunahme von sozialversicherungspflichtigen Stellen ist in der Vergangenheit durch verkaufsoffene Sonntage nicht erkennbar gewesen.

“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember, das die
Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen in Berlin für verfassungswidrig erklärt hat, ist dabei nur das juristische Argument gegen die Vorlage der Stadtverwaltung. Viel wichtiger sind für uns die Rechte der Beschäftigten.”, so Kümmig abschließend.

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