Richtlinien

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen (Jusos) in der SPD – Unterbezirk Dresden

§ 1 Grundsätze

(1) Die Jusos Unterbezirk Dresden sind eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

(2) Der Arbeitsgemeinschaft der Jusos gehören die Mitglieder der SPD bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an. Personen, die nicht Mitglied der SPD sind, können bei den Jusos stimmberechtigt mitarbeiten. Werden Personen vor ihrem 35. Geburtstag in Funktionen der Jusos gewählt, so können sie diese Funktionen bis zum Ende ihrer Amtsperiode ausüben.

(3) Die Tätigkeit der Jusos versteht sich als ein Beitrag zum Prozess der innerparteilichen Willensbildung und eigenständiger öffentlicher Werbung für sozialdemokratische Politik. Ihre inhaltliche Grundlage ist das Grundsatzprogramm der SPD.

§ 2 Gliederung

(1) Der Juso-Unterbezirk Unterbezirk Dresden umfasst das Gebiet des SPD-Unterbezirks Unterbezirk Dresden und hat seinen Sitz in Dresden.

(2) Kleinste Organisationseinheit ist die örtliche Arbeitsgemeinschaft (AG). Diese kann auf dem Gebiet von einem oder mehreren SPD-Ortsvereinen vom Juso-Unterbezirksvorstand auf Wunsch von mindestens fünf in dem Gebiet wohnhaften Mitgliedern gebildet werden. AGs wählen für ein Jahr eine/n Sprecher/in.

(3) Der Juso-Unterbezirksvorstand und die örtlichen AGs können themenbezogene Arbeitskreise und Projektgruppen einberufen. Diese wählen für ein Jahr eine/n Sprecher/in. Die Arbeitskreissprecher/innen haben für ihren Arbeitsbereich ein Außenvertretungsrecht gegenüber der SPD und der Öffentlichkeit.

(4) Organe der Jusos im Unterbezirk Unterbezirk Dresden sind:

  • die Unterbezirkskonferenz
  • der Unterbezirksvorstand

§ 3 Unterbezirkskonferenz (Vollversammlung)

(1) Die Unterbezirkskonferenz ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet ordentlich jährlich statt.

(2) Eine außerordentliche Unterbezirkskonferenz muss auf Beschluss des Unterbezirksvorstands oder auf Antrag von mind. einem Fünftel der stimmberechtigten Jusos im Unterbezirk einberufen werden.

(3) Die Unterbezirkskonferenz setzt sich aus allen stimmberechtigten Jusos zusammen.

(4) Die Einberufung erfolgt durch den Unterbezirksvorstand. Dieser muss alle stimmberechtigten Jusos spätestens 14 Tage vor der Konferenz mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einladen.

(5) Die Unterbezirkskonferenz beschließt über alle Fragen, die die Organisation und Arbeit des Unterbezirks berühren. Sie beschließt ein Arbeitsprogramm.

(6) Die Unterbezirkskonferenz wählt jedes Jahr den Unterbezirksvorstand und die Delegation zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz der sächsischen Jusos.

(7) In den Funktionen und Delegationen der Jusos müssen Frauen mit mindestens 40% vertreten sein. Bei der Feststellung der Zahl der mindestens zu wählenden Frauen ist aufzurunden, es sei denn, die Zahl der Frauen, die einem Vorstand oder einer Delegation angehören müssen, würde mehr als die Hälfte betragen.

§ 4 Unterbezirksvorstand

(1) Die Leitung des Juso-Unterbezirks und seine Vertretung in Partei und Öffentlichkeit sowie die Koordination der politischen Arbeit obliegt dem Unterbezirksvorstand.

(2) Dem Unterbezirksvorstand gehören stimmberechtigt an:

  • ein/e Unterbezirksvorsitzende/r
  • ein/e stellvertretende/r Unterbezirksvorsitzende/r
  • eine von der Vollversammlung bestimmten Anzahl an Beisitzer/innen

Die Zahl der Beisitzer/innen  wird von der Vollversammlung vor der Wahl des Unterbezirksvorstands unter Berücksichtigung der zu erreichenden Quotierung festgelegt. Die/der Vorsitzende, die/der Stellvertreter/in und die Beisitzer/innen stellen den gewählten, stimmberechtigten Unterbezirksvorstand.

(3) Mit beratender Stimme gehören dem Unterbezirksvorstand weiterhin an: die Sprecher/innen der Arbeitskreise, Projektgruppen und örtlichen Arbeitsgemeinschaften, ein/e von der Juso-Hochschulgruppe Dresden zu benennende/r Vertreter/in sowie die im Unterbezirksbereich gemeldeten Vorstandsmitglieder höherer Juso-Gliederungsebenen.

(4) Der Unterbezirksvorstand hat folgende Aufgaben:

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Unterbezirkskonferenz
  • Vertretung der Jusos in den Gremien der SPD und in der Öffentlichkeit
  • Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies nicht bereits durch die Unterbezirkskonferenz geleistet wurde
  • Planung und Durchführung von im Arbeitsprogramm formulierten Kampagnen und Projekten
  • Herstellung von Kontakten zu anderen Jugendorganisationen auf Unterbezirksebene, insbesondere zur Gewerkschaftsjugend und zu SJD – Die Falken.

(5) Der Unterbezirksvorstand ist der Unterbezirkskonferenz rechenschaftspflichtig.

§ 5 Öffentlichkeit

(1) Die Unterbezirkskonferenz ist öffentlich.

(2) Die Sitzungen des Unterbezirksvorstands sind für alle Jusos und SPD-Mitglieder öffentlich.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Diese Richtlinien treten mit der Beschlussfassung durch die Unterbezirkskonferenz am 01.03.2008 in Kraft.

(2) Diese Richtlinien können nur durch Beschluss einer Unterbezirkskonferenz mit 2/3-Mehrheit geändert werden.

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