Richtlinien

Richtlinien der Juso-Hochschulgruppe Dresden (JHG Dresden)

§ 1 Grundsätze

(1) Die Juso-Hochschulgruppe (JHG) Dresden ist eine Projektgruppe der Jusos, Landesverband Sachsen, im Sinne des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

(2) Die JHG ist die Vertretung der Sozialdemokratie an den Dresdner Hochschulen. Die JHG fühlt sich den Werten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität verpflichtet. Siebeteiligt sich aktiv an der Willensbildung am Campus und in den Gremien der studentischen Selbstverwaltung und tritt dort für eine demokratische, sozial gerechte und offene Hochschule ein.

(3) Der Juso-Hochschulgruppe gehören alle Angehörigen und Mitglieder der Dresdner Hochschulen an, die Mitglied der SPD oder der Jusos und unter 35 Jahren alt sind. Personen, die nicht Mitglied der SPD oder der Jusos sind, können bei der JHG stimmberechtigt mitarbeiten. Werden Personen vor ihrem 35. Geburtstag in Funktionen der JHG gewählt, so können sie diese Funktionen bis zum Ende ihrer Amtsperiode ausüben.

(4) Unvereinbar mit der Mitarbeit in der JHG Dresden ist die Mitgliedschaft in einer anderen Partei als der SPD.

(5) Weiterhin unvereinbar mit einer Mitarbeit in der JHG ist die Mitgliedschaft in einer studentischen Verbindung der Deutschen Burschenschaft (Beschluss des SPD-Bundesparteitags vom 14. November 2013) sowie anderer Verbände und Organisationen, die den Grundwerten der Sozialdemokratie entgegenstehen.

§ 2 Gliederung

(1) Der Wirkungsbereich der Juso-Hochschulgruppe umfasst die Dresdner Hochschulen.

(2) Organe der JHG Dresden sind:

  • die Vollversammlung
  • das Hochschulgruppentreffen
  • der Vorstand

§ 3 Vollversammlung

(1) Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan. Sie findet ordentlich jährlich statt.

(2) Eine außerordentliche Vollversammlung muss auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mind. einem Fünftel der auf einem Hochschulgruppentreffen anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.

(3) Die Vollversammlung setzt sich aus allen stimmberechtigten JHG-Mitgliedern zusammen.

(4) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Dieser muss die stimmberechtigten Mitglieder spätestens 14 Tage vor der Versammlung mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einladen. Eine elektronische Einladung ist zulässig.

(5) Die Vollversammlung beschließt über alle Fragen, die die Inhalte, Organisation und Arbeit der JHG berühren.

(6) Die Vollversammlung wählt jedes Jahr den Vorstand und die Delegation zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz der sächsischen Jusos, sowie zum Landesund Bundeskoordinierungstreffen der Juso-Hochschulgruppen.

(7) In den Funktionen und Delegationen der JHG müssen Frauen mit mindestens 40% vertreten sein. Bei der Feststellung der Zahl der mindestens zu wählenden Frauen ist aufzurunden, es sei denn, die Zahl der Frauen, die in einer Funktion oder einer Delegation vertreten sein müssen, würde mehr als die Hälfte betragen. Delegationen zum Bundeskoordinierungstreffen müssen mit einer weiblichen und einer männlichen Person besetzt sein.

§ 4 Hochschulgruppentreffen

(1) Das Hochschulgruppentreffen ist das reguläre Mitgliedertreffen der JHG, das sich mit dem Tagesgeschäft der Juso-Hochschulgruppe beschäftigt

(2) Das Hochschulgruppentreffen dient der inhaltlichen und organisatorischen Meinungsbildung der Mitglieder

(3) Die Einladung sollte mindestens 7 Tage im Voraus erfolgen, inklusive der besprochenen Themen.

(4) Das Hochschulgruppentreffen findet üblicherweise einmal monatlich statt.

§ 5 Vorstand

(1) Die Vertretung in Partei und Öffentlichkeit sowie die Koordination der politischen Arbeit obliegt dem Vorstand.

(2) Dem Vorstand gehören ein/e Vorsitzende/r, eine von der Vollversammlung zu bestimmende Anzahl von stellvertretenden Vorsitzenden und eine von der Vollversammlung zu bestimmende Anzahl von Beisitzer_innen an.
Anstelle des/der Vorsitzenden nach Satz 1 kann eine Doppelspitze aus zwei Sprecher_innen, davon mindestens eine Frau, gebildet werden.
Anstelle des/der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden nach Satz 1 kann auch ein gleichberechtigter Sprecher_innenkreis aus einer zu bestimmenden Zahl an gleichberechtigten Sprecher_innen gebildet werden. Über das Vorstandsmodell entscheidet die Vollversammlung vor Beginn der Vorstandswahlen.

(3) Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands erfolgt autonom zwischen den gewählten Mitgliedern

(4) Der Unterbezirksvorstand hat folgende Aufgaben:

  • Führung der laufenden Geschäfte im Einvernehmen mit dem in der Vollversammlung und dem Hochschulgruppentreffen ausgedrückten Mitgliederwillen.
  • Umsetzung und Weiterleitung der Beschlüsse der Vollversammlung.
  • Vertretung der JHG in den Gremien der SPD und in der Öffentlichkeit .
  • Beschlussfassung inhaltlicher Positionen, sofern dies nicht bereits durch die Mitgliedschaft geleistet wurde .
  • Herstellung von Kontakten zu anderen Hochschulgruppen und Studierendenvertretungen in Dresden.
  • Der Vorstand ist der Vollversammlung rechenschaftspflichtig

§ 6 Öffentlichkeit

(1) Die Vollversammlung und das Hochschulgruppentreffen sind öffentlich.

(2) Die Sitzungen des Vorstands sind für alle Mitglieder öffentlich.

$ 7 Schlussbestimmungen

(1) Diese Richtlinien treten mit der Beschlussfassung zur Vollversammlung am 11.12.2012 in Kraft.

(2) Diese Richtlinien können nur durch Beschluss einer Vollversammlung mit 2/3- Mehrheit geändert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert